Hausarbeiten – Fachschaft Jura Augsburg e.V. – www.jura-augsburg.de
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Nähere Infos zur Hausarbeit (Formatierung, STUDIS-Anmeldung etc.) findest du direkt im Sachverhalt am Ende!
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmevoraussetzungen für die Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene (Tutorium I, Tutorium II, Tutorium III) sind:
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Bürgerliches Recht I“ |
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Bürgerliches Recht II“ |
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Bürgerliches Recht III“ |
Eine Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht) |
Teilnahmevoraussetzungen für die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene (Tutorium I, Tutorium II) sind:
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Strafrecht I“ |
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Strafrecht II“ |
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Strafrecht III“ |
Eine Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht) |
Teilnahmevoraussetzungen für die Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (Tutorium I, Tutorium II) sind:
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Öffentliches Recht I“ |
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Öffentliches Recht II“ |
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Öffentliches Recht III“ |
Vorlesungsabschlussklausur „Grundkurs Öffentliches Recht IV“ Eine Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem Öffentlichen Recht) |
Klausuren und Hausarbeit
Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene werden während der Vorlesungszeit (in Ausnahmefällen auch während der vorlesungsfreien Zeit) zwei Klausuren zur Bearbeitung gegeben. Die Anfertigung der Hausarbeit erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit.
Seit dem 01.02.2006 gilt: Klausur und Hausarbeit müssen nicht in demselben Semester absolviert werden. Diese Regelung gilt nur für Prüfungsleistungen, die nach dem 01.02.2006 erbracht werden, also nicht rückwirkend für frühere Leistungen. Für Leistungen, die vor dem 01.02.2006 erbracht wurden, gilt weiterhin: Die Teilnehmer der Übung können die Hausarbeit entweder in der der Übung unmittelbar vorangehenden vorlesungsfreien Zeit oder in der der Übung unmittelbar nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit bearbeiten. Teilnehmer der Übung, die die Hausarbeit in der der Übung unmittelbar vorangehenden vorlesungsfreien Zeit ohne Erfolg bearbeitet haben, können an der Hausarbeit in der der Übung unmittelbar nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit zur Wiederholung teilnehmen, wenn sie eine der beiden Klausuren bestanden haben.
Hinweise zur Erstellung einer Hausarbeit (Beispiel!): Link